Mustersatzung für Vereine
Immer wieder erreichen uns anfragen zu Mustersatzungen die rechtlich geprüft und auf dem neuesten Stand sind.
Auch der LMV Rheinland-Pfalz e.V. empfiehlt immer, eine neu gefasste Satzung vor Verabschiedung vom Finanzamt und vom Amtsgericht Wittlich zu besprechen, um im Vorfeld Fehler zu vermeiden. Der Kreismusikverband Trier-Saarburg e.V schließt sich dieser Empfehlung an.
Wir stellen hier keinen Link zum Download zur Verfügung, denn dieses Muster wäre im nächsten Jahr u.U. schon wieder nicht mehr gültig. Fragen Sie bitte bei Bedarf direkt bei uns in der Geschäftstelle nach, falls Sie Bedarf haben. Wir senden Ihnen dann gerne ein aktuelles Muster zu.