Gesetzesänderung kann Gemeinnützigkeit gefährden

Der Bundestag hat in der Vergangenheit ein Gesetz erlassen, welches es den Vereinen erlaubt ihren Vorständen eine angemessene Vergütung steuer- und abgabenfrei zu zahlen.

Siehe: Newsletter des Finanzministeriums

Hinweis: Natürlich kann dieser Vorstand den gleichen Betrag auch später dem Verein wieder spenden. Der Verein erstellt dem Spender wie üblich dann eine entsprechende Spendenquittung, die die Steuerlast des Spenders mindert.

Problem: Die Zahlung von Vergütungen für die Vorstandstätigkeit kann aber zum Verlust der Gemeinnützigkeit des Vereins führen. Die Gemeinnützigkeit ist jedoch nicht gefährdet, wenn die Satzung des Vereins die Bezahlung des Vorstandes ausdrücklich zulässt.

Die Finanzverwaltung hat jetzt die Frist für entsprechende Satzungsänderungen erneut verlängert, und zwar bis zum 31.12.2010.

Alle Vereine sollten also vorsorglich diese Satzungsänderung in ihren Jahreshauptversammlungen beschließen.

Der Vorstand des Kreismusikverbandes möchte jedoch auch sehr deutlich machen, dass die Bezahlung von Ehrenamtsträgern für unsere Vereine nicht dem traditionsreichen Geist unseres Engagements entspricht. Dazu hier der Brief unseres Vorstandes an die Vereine .

 


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