GEMA – Oh Schreck was muss ich da machen?
PRESSEMITTEILUNG der Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände e.V. Stuttgart, 11. Februar 2021
Hier erhalten Sie einen schnellen Überblick zu Anmeldung, Tarifen, Formalitäten, usw. und ganz unten auf dieser Seite finden Sie unsere Links zu den Dokumenten zum herunterladen und ausfüllen auf Ihrem Computer.
BITTE nutzen Sie für Ihre GEMA-Anmeldungen nur UNSERE Formulare, die sparen Ihnen bare Geld beim GEMA-Tarif!
Ab dem 01. Juli 2016 hat die GEMA ihre Organisation im Außendienst (Lizenzierung öffentlicher Musikwiedergaben) geändert.
Um die Kunden noch besser betreuen zu können, wird die GEMA eine funktionale Organisationsstruktur einführen und damit die bisherigen regionalen Zuständigkeiten ablösen. Deshalb ist die GEMA-Bezirksdirektion Wiesbaden für unsere Mitgliedsvereine nicht mehr zuständig.
Künftig gibt es mit dem GEMA-Kundencenter bundesweit nur noch einen Ansprechpartner innerhalb der GEMA. Dieses GEMA-Kundencenter erreichen Sie wie folgt:
Postanschrift:
GEMA
11506 Berlin
Telefon: 030 588 58 999
Telefax: 030 212 92 795
eMail: kontakt@gema.de
Achten Sie bitte auf die rechtzeitige Meldung – 3 Tage vor ihrer Veranstaltung – ansonsten werden die doppelten Vergütungssätze von der Gema berechnet.
Wer muss sich denn eigentlich um eine Anmeldung bei der GEMA kümmern?
Das kommt darauf an wer der Veranstalter ist.
Beispiele:
Konzert:
Der ausrichtende Verein ist zuständig
Ehrenspiel am Totensonntag:
Die Gemeinde ist zuständig
Gottesdienste mit Platzkonzert:
Das Bistum ist zuständig
Adventssingen:
Wenn der Pastor dazu aufruft, dann ist das Bistum oder die Pfarrei zuständig. Wenn aber der Musikverein Veranstalter ist und die Veranstaltung bewirbt, dann ist er auch GEMA pflichtig.
Der Musikverein in Form des Vorstandes ist also nur dann gefragt, wenn er selbst der Veranstalter ist.
Gilt das immer?
NEIN ! – Es gibt einige Ausnahmen.
Jugendwerbung
Hier waren Veranstaltungen bisher immer GEMA frei. Aktuelle Fälle im KMV geben aber Anlass für eine erneute Klärung.
Jugendmusiktage
Veranstalter ist hier immer der KMV. Die Vereine sind nur „Ausrichter“ der Veranstaltung. Da hat also auch kein Verein etwas bei der GEMA zu melden.
Was muss denn jetzt gemacht werden, wenn ihr Verein nun Veranstalter ist?
In der Regel ist es der Schriftführer, der für eine rechtzeitige Anmeldung sorgt. Frühe Anmeldungen bringen satte Rabatte.
Mit Beginn der Veranstaltung soll auch sofort jeder teilnehmende Musikverein seine Musikfolge notieren und an eine vom Veranstalter benannte verantwortliche Person reichen. Erfahrungsgemäß ist hinterher keine Zeit und man vergisst einige Stücke. Diese Liste bekommt am Ende die GEMA. Daher sollte diese Liste gewissenhaft und vollständig sein. Das Nichteinsenden der Musikfolge kann teuer werden!
Tipps zum Ausfüllen der Formulare:
- Immer LMV-Formulare verwenden, das spart 20% durch unseren Pauschalvertrag des LMV
- 15% zusätzlichen Rabatt können Sie für Veranstaltungen in kirchlichem oder sozialem Rahmen oder bei Konzerten z.B. in Sozialeneinrichtungen erhalten
- Als „Gemeinschaftskonzerte“ nur Konzerte mit unseren Verbands-Vereinen deklarieren. Gehört ihr Partner-Verein für das Konzert nicht zu unserm Verband, kann auch der Pauschalvertrag nicht angewendet werden. Zur Sicherung des Pauschaltarifs bietet es sich an, bei der Anmeldung z.B. den Wortlaut „… unter Mitwirkung des Vereins xy“ zu wählen, statt „… Gemeinschaftskonzert mit xy“
- Immer Zuhörer schätzen und angeben. Die GEMA rechnet sonst mit u.U. vorliegenden Hallengrößen, was sehr teuer werden kann.
Hier alle GEMA-Dokumente und die aktuellsten Formulare zum herunterladen:
Formulare und GEMA INFO des LMV RLP (und BITTE nur diese hier verwenden!)
Falls einer dieser Links nicht mehr funktionieren sollte, bitte kurze Rückmeldung an uns. Vielen Dank!